Schwerbehindertenausweis

Die Landratsämter in Baden-Württemberg stellen auf Antrag das Vorliegen einer Behinderung, den Grad der Behinderung sowie weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen fest. Beträgt der Grad der Behinderung wenigstens 50, erhält der Antragsteller einen Schwerbehindertenausweis, auf dessen Rückseite die gegebenenfalls zustehenden Merkzeichen eingetragen werden. Die Feststellungen des Landratsamtes sind Voraussetzung dafür, dass behinderte Menschen die ihnen zustehenden Nachteilsausgleiche und Rechte geltend machen können. Antragsformulare sind erhältlich bei der Stadtverwaltung Göppingen Referat Bürgerangebote und Soziales oder direkt beim zuständigen Landratsamt Göppingen, Dienststelle Ulm.

Kontakt

Stadtverwaltung Göppingen
Referat Soziale Lebenslagen und Bürgerschaftliches Engagement

07161 650-55833
07161 650-55834
E-Mail

Anschrift

Poststr. 41
2.OG
73033 Göppingen

Beratungsstellen

Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Bundesteilhabegesetztes die Einrichtung der sogenannten Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungen verfügt. Diese Einrichtung beraten trägerunabhängig und neutral Behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen in allen Fragen der Rehabilitation und Teilhabe. Bei den EUTB erfolgt darüber hinaus Peer-Beratung, dh. Beratung von Betroffenen für Betroffene. Die Göppinger EUTB hat einen Schwerpunkt bei psychischen Erkrankungen. Die Göppinger EUTB ist seit Mai 2018 aktiv und hat eine sehr umfangreiche Nachfragesituation nach Teilhabeberatung.

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung